Beitragsordnung

    Die Vereinsbeträge dienen zur Finanzierung des laufenden Unterhalts und des Anlagenbaues und werden wie folgt erhoben:

Kinder:

    Hierunter fallen alle Jugendlichen, bis zum vollendeten 16. Lebensjahr. Sie haben alle Rechte und Pflichten eines Mitglieds laut Satzung. Der Beitrag ist jeweils zum Quartal fällig.

Ermäßigter Beitrag:

    Hierunter fallen alle Jugendlichen, bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Weiterhin sind in dieser Beitragsgruppe alle Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehrpflichtige und Arbeitslose. Sie haben alle Rechte und Pflichten eines Mitglieds laut Satzung. Der Beitrag ist jeweils zum Quartal fällig.

Voller Beitrag:

    Alle sonstigen Mitglieder, für die oben genannte Ausnahmen nicht zutreffen. Sie haben alle Rechte und Pflichten eines Mitglieds laut Satzung. Der Beitrag ist jeweils zum Quartal fällig.

Besondere Fälle:

    Wer, aus welchen Gründen auch, den Beitrag nicht bezahlen kann und mindestens zwei Jahre Mitglied bei den Modelleisenbahnfreunden Mühldorf a. Inn e. V. ist, kann von den Beitragszahlungen befreit werden. Hierzu ist ein formloser Antrag an den Vorstand nötig, der die Gründe erklärt. Der Vorstand entscheidet mehrheitlich über die Zeitdauer, die Beitragsstundung oder den Beitragserlaß bis zu einer Zeitdauer eines Jahres. Danach hat die Mitgliederversammlung zu entscheiden. Sie haben alle Rechte und Pflichten eines Mitglieds laut Satzung.

Beitrag, Zahlung:

    Aus Abwicklungsgründen sind Lastschrifteinzugsermächtigungen erwünscht. Bei Lastschriftverfahren sind Kosten, die durch zurückgewiesene Lastschriften entstehen, dem Verein zu ersetzen.
    Der Beitrag für die oben aufgeführten Gruppen wird wie folgt festgelegt:
    Gruppe monatlich jährlich
    Kinder 1 € 12 €
    Ermäßigter Beitrag 2,08 € 25 €
    Voller Beitrag 5 € 60 €
    Besondere Fälle Entscheidung des Vorstands, bzw der Mitgliederversammlung

Geltungsdauer

    Über diese Beitragsordnung wurde zum 16. März 2001 abgestimmt. Sie gilt, bis eine Jahreshauptversammlung oder eine außerordentliche Mitgliederversammlung eine neue Beitragsordnung beschließt.
    Mühldorf, 16. März 2001


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