Beitragsordnung
- Die Vereinsbeträge dienen zur Finanzierung des laufenden Unterhalts und des
Anlagenbaues und werden wie folgt erhoben:
Kinder:
- Hierunter fallen alle Jugendlichen,
bis zum vollendeten 16. Lebensjahr. Sie haben alle Rechte und
Pflichten eines Mitglieds laut Satzung. Der Beitrag ist jeweils zum
Quartal fällig.
Ermäßigter Beitrag:
- Hierunter fallen alle Jugendlichen,
bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Weiterhin sind in dieser
Beitragsgruppe alle Schüler, Studenten, Auszubildende,
Wehrpflichtige und Arbeitslose. Sie haben alle Rechte und Pflichten
eines Mitglieds laut Satzung. Der Beitrag ist jeweils zum Quartal
fällig.
Voller Beitrag:
- Alle sonstigen Mitglieder, für die oben
genannte Ausnahmen nicht zutreffen. Sie haben alle Rechte und
Pflichten eines Mitglieds laut Satzung. Der Beitrag ist jeweils zum Quartal fällig.
Besondere Fälle:
- Wer, aus welchen Gründen auch, den
Beitrag nicht bezahlen kann und mindestens zwei Jahre Mitglied bei
den Modelleisenbahnfreunden Mühldorf a. Inn e. V. ist, kann von den
Beitragszahlungen befreit werden. Hierzu ist ein formloser Antrag an
den Vorstand nötig, der die Gründe erklärt. Der Vorstand entscheidet
mehrheitlich über die Zeitdauer, die Beitragsstundung oder den
Beitragserlaß bis zu einer Zeitdauer eines Jahres. Danach hat die
Mitgliederversammlung zu entscheiden. Sie haben alle Rechte und
Pflichten eines Mitglieds laut Satzung.
Beitrag, Zahlung:
- Aus Abwicklungsgründen sind Lastschrifteinzugsermächtigungen
erwünscht. Bei Lastschriftverfahren sind Kosten, die durch
zurückgewiesene Lastschriften entstehen, dem Verein zu ersetzen.
Der Beitrag für die oben aufgeführten Gruppen wird wie folgt festgelegt:
Gruppe | monatlich | jährlich |
---|---|---|
Kinder | 1 € | 12 € |
Ermäßigter Beitrag | 2,08 € | 25 € |
Voller Beitrag | 5 € | 60 € |
Besondere Fälle | Entscheidung des Vorstands, bzw der Mitgliederversammlung |
Geltungsdauer
-
Über diese Beitragsordnung wurde zum 16. März 2001 abgestimmt. Sie
gilt, bis eine Jahreshauptversammlung oder eine außerordentliche
Mitgliederversammlung eine neue Beitragsordnung beschließt.
Mühldorf, 16. März 2001
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